Über diese Immobilie
Grundstücke, die innerhalb des Stadtgebiets in einem städtischen Erweiterungsgebiet liegen, das gemäß Punkt 3 Buchstabe a des Artikels als Z. 2 eingestuft ist. Ziffer 45. º der PDM-Verordnung. .
Zulässig ist jede Nutzung, von Wohnungen, Gewerbe, …